Name des ersten Oberappellanten: Jacob Vincent Petersen (Beklagter).- Name des zweiten Oberappellanten: Johann Michael Brüheim und Ferdinand Cord Gottlieb Musfeldt als Güterverwalter des Peter Sammann (Kläger).- Sachführer des ersten Oberappellanten: H. A. Heise.- Sachführer des zweiten Oberappellanten: J. C. Knauth[5] Appellation.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Kündigung eines Mietverhältnisses bei einer Schenkwirtschaft in Hohenfelde bei Hamburg wegen Konkurs des Vermieters ohne Beachtung der vertraglich festgelegten rechtzeitige Benachrichtigung des Mieters.- Erkenntnis der ersten Instanz (Gericht, Datum): Niedergericht 22.12.1828.- Erkenntnis der zweiten Instanz (Gericht, Datum): Obergericht 24.04.1829.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 6.05.Oktober 1829 (Aufhebung der Obergerichts-Entscheidung; Rückverweisung an Niedergericht)
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Name des ersten Oberappellanten: Jacob Vincent Petersen (Beklagter).- Name des zweiten Oberappellanten: Johann Michael Brüheim und Ferdinand Cord Gottlieb Musfeldt als Güterverwalter des Peter Sammann (Kläger).- Sachführer des ersten Oberappellanten: H. A. Heise.- Sachführer des zweiten Oberappellanten: J. C. Knauth[5] Appellation.- Prozessgegenstand der ersten bzw. der zweiten Instanz: Kündigung eines Mietverhältnisses bei einer Schenkwirtschaft in Hohenfelde bei Hamburg wegen Konkurs des Vermieters ohne Beachtung der vertraglich festgelegten rechtzeitige Benachrichtigung des Mieters.- Erkenntnis der ersten Instanz (Gericht, Datum): Niedergericht 22.12.1828.- Erkenntnis der zweiten Instanz (Gericht, Datum): Obergericht 24.04.1829.- Datum der Oberappellationsgerichtsentscheidung: 6.05.Oktober 1829 (Aufhebung der Obergerichts-Entscheidung; Rückverweisung an Niedergericht)
211-3_H I 456
Aktenzeichen: 415A
211-3 Oberappellationsgericht
Oberappellationsgericht >> Zivilprozesse
1829
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ