Kaspar Kursner, B. zu Kirchheim u.T., dort gef., weil er seine Ehefrau Margarete trotz wiederholter Verwarnungen der Obrigkeit jahrelang schlecht behandelt, seine Zeit weniger mit Arbeit als mit Spile und Prasserei verbracht und sein und seiner Frau Vermmögen unnütz geschmälert hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verpflichtet sich aus freien Stücken, seiner Frau alles, was sie mit in die Ehe gebracht hat - soweit noch vorhanden - zurückzugeben, mit Ausnahme einiger Haushaltsgeräte, die sie ihm aus weiblicher Ehre überläßt, verzichtet auf jeglichen Anspruch darauf, auch falls sie vor ihm sterben sollte, schwört U. und verspricht, niemals zu behaupten, er sei durch Betrug oder Gewalt zu dieser Verschreibung gebracht worden.