Herzog Philipp von Schleswig-Holstein-Gottorf befiehlt, dass niemand in der Stadt Oldenburg sich unterstehe, ohne herzoglichen Konsens, ein Haus oder sonstiges Erbe an jemand vom Adel zu verkaufen. d. d. Schloß Gottorf 8 Aprilis Anno 89.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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