Akuter Personalmangel - Landgericht lässt Kokainhändler laufen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 R130059/106
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/024 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2013 >> Unterlagen
5. Dezember 2013
Sie hatten 83 Kilogramm reines Kokain von Südamerika nach Calw transportiert und wurden erwischt. Doch statt langjähriger Haftstrafen durften die sechs Verdächtigen ungestraft wieder nach Hause reisen. Peinlich für das Tübinger Landgericht.
Für sechs mutmaßliche Kokainhändler aus Südamerika schnappte letztes Jahr in Calw die Falle zu.
Das Landeskriminalamt hatte V-Leute in den Rauschgiftring eingeschleust und die Schmuggler auf frischer Tat festgenommen. Was danach geschah, ist eine Blamage für die baden-württembergische Justiz.
In drei Anläufen versuchte das Landgericht Tübingen, den Dealern den Prozess zu machen. Einmal war ein Richter krank, einmal ein Schöffe. Am Ende wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die Angeklagten, die ihr Glück kaum fassen konnten, ließen bei ihrer Entlassung die Korken knallen. Danach entschwanden sie fröhlich in Richtung Heimat.
Für sechs mutmaßliche Kokainhändler aus Südamerika schnappte letztes Jahr in Calw die Falle zu.
Das Landeskriminalamt hatte V-Leute in den Rauschgiftring eingeschleust und die Schmuggler auf frischer Tat festgenommen. Was danach geschah, ist eine Blamage für die baden-württembergische Justiz.
In drei Anläufen versuchte das Landgericht Tübingen, den Dealern den Prozess zu machen. Einmal war ein Richter krank, einmal ein Schöffe. Am Ende wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die Angeklagten, die ihr Glück kaum fassen konnten, ließen bei ihrer Entlassung die Korken knallen. Danach entschwanden sie fröhlich in Richtung Heimat.
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Audio-Visuelle Medien
Allmendinger, Michael
Frey, Reiner
Malek, Klaus
Tübingen TÜ
Rechtswesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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