Christian Schneider, Bürger und Einwohner zu Bingen, verkauft mit Zustimmung seiner Erblehensherrschaft Hornstein seinem Sohn Wunibald Schneider sein hornsteinisches Erblehenstück und die einzeln aufgeführten Güter: Haus, Scheuer und Garten, alles aneinander (Anlieger: Valentin Engel; das gemeine Mark; Johannes Ammann), dazu Ackerstücke in der Au, auf der Gurgel, vor Bonna (?), am Aichenberg, in der Lehe, am gemeinen Holz, hinter der Kirche, in der Sige; am Lauerbohl, der Thurnacker genannt; hinter Creutzerwiesen, das Haag, auf dem Busenberg, im Obersee, die Hürschlin, ob den Wiesen, außerdem Wiesen auf dem hohen Gestadt, hinter den Gärten, in Bainden, auf den Aispen, in Weithenried an der Halde, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten. Anlieger: Antoni Stephan; die Herrschaft Hornstein; Georg Harscher; Christian Schneider, Glaser; Joseph Schröckh; Martin Engel, Metzger; Joseph Henne; Matthias Buckh; Joseph Schönbuecher; Joseph Mayer; Joseph Stehle (auch: Stöhle); Thomas Mayer; Matthias Flaisch; Antoni Stentz Wunibald Reebholz, Stricker; Johannes Leipoldt; Matheus Harscher; Anna Maria Müller; der Heilige zu Egellfingen; Martin Müller; Leopold Engel; Georg Kiene, Seiler; Georg Flaisch; Johannes Meuchle; Hans Michael Flaisch; Matheus Widmer; Witwe des Hans Michel Schröckh; Konrad Schneider; Kaspar Reebboltz; Johann Henne; Hans Georg Reebholtz; Jakob Engel, Bräu Martin Henne; Witwe des Johannes Flaisch; Matheus Pfeiffer; Johannes Bachmann; Christian Henne; Andreas Frickh; Hans Georg Engel, Schultheiß. Flurnamen: Kaplaneiacker; Sigmaringendorfer Acker. Vom Kaufpreis, der 850 Gulden Landeswährung beträgt, sind 710 Gulden 42 Kreuzer durch Übernahme von einzeln aufgeführten Kapitalien bei der Herrschaft Hornstein, dem Renteiamt Sigmaringen, der Michaelspfründe zu Veringendorf, nach Hedingen, beim Spital zu Sigmaringen und Bingen, der Anna-Pflege und durch Anleihung des Heiratsgutes zu zahlen; der Rest von 139 Gulden 18 Kreuzer ist bar zu entrichten. Der Verkäufer behält sich noch folgendes jährlich zu reichende Leibgeding vor: 1. ein halbes Schwein ein Viertel Salz, 1 Viertel Erbsen (Erbes), 45 Kreuzer Quatembergeld, 3 Gulden jährlich 2. Der Käufer muß dem Vater jährlich ein Kälbchen aufziehen und 3 Stück Vieh in den Stall stellen lassen; doch stellt dazu der Vater das Futter; der Sohn soll jährlich 4 Pfund Schmalz liefern. Wenn der Vater kein Vieh mehr hält, sollen ihm jährlich 15 Pfund Schmalz und täglich 1 Scherbe Milch gereicht werden 3. Korn und Hafer 4. Teile des Hauses (Heustall, Obert, Kammern) Die freiherrlich hornstein-göffingische Vormunischaftskanzlei ratifiziert diesen Verkauf