Verweisung eines Kaplans Johann [N.] mit seiner Klage gegen Jakob von Saldern wegen zu geringer Holzlieferungen an seinen Bruder Hans Siegfried und Bereiterklärung des Jakob, den Wert des abhanden gekommenen goldenen Kelches mit seinen Roggen- und Gerstenpächten aus den Dörfern Nitzow und Toppeln zu

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