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Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet im Streit über eine wöchentliche Messe zwischen dem Deutschordenskomtur zu Einsiedel bei Kaiserslautern, Emmerich Schraß, einer- und den Kirchengeschworenen der Pfarrkirche zu Ramstein mit der Filialkirche Spesbach (Spespach) andererseits folgende Entscheidung seines Hofgerichts unter seinem Kanzler Bischof Mathias von Speyer. Dorthin ist die Angelegenheit gekommen, nachdem der Komtur den Dekan des Heiliggeistspitals zu Heidelberg als Konservator der Freiheit des Deutschen Ordens angerufen hatte. Zukünftig wird der Komtur als ein Pastor der Pfarrkirche gemäß dem früheren Vertrag für eine wöchentliche Messe zu Spesbach sorgen. Wenn es nicht durch den dortigen Pfarrer geschieht, soll der Komtur ohne Kosten oder Schaden für die Kirchengeschworenen eine andere taugliche Person damit beauftragen, jedoch nicht den vormals zu Spesbach bepfründeten Kaplan. Was beide Seiten an Kosten in dieser Sache hatten, tragen sie selbst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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