Otto Moller, Propst des Stifts St. Cyriacus vor Braunschweig, belehnt
seine Brüder Joachim, Balthasar, Wilhelm und Adolf mit folgenden Gütern, die
von dem Stift lehnrührig und nach dem Tode des Johann von Harling, Domherr zu
Halberstadt, erledigt sind: sechs Hufen Landes und zwei Höfe im Dorf und Felde
zu Mörse; zwei Hufen Landes, drei Wiesen und eine Fischerei auf dem Felde, in
den Wiesen und Fischereien zu Gifhorn; eine Rente auf dreihundert Gulden
braunschweigischer Währung, welche von dem Lehnhofe der Propstei und zwei Hufen
Landes in und vor dem Dorf Oberg (Obergen) herrühren.