Konrad Mentz von Wippingen [Stadt Blaustein/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürger Klaus Gregg der Jüngere sein Haus in Wippingen mit Hofstatt, Baumgarten, Äckern und Wiesen zu Erbrecht verliehen hat. Das Gut hat zuvor Konrad Dietrich von Wippingen bewirtschaftet. Er verpflichtet sich, das Gut in gutem Kulturzustand zu halten und Klaus Gregg davon jährlich 11,5 Imi Fesen und 5 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Gulden Heugeld, 100 Eier, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Gut an Klaus Gregg zurück. Konrad Mentz und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht an dem Gut zu verpfänden oder zu verkaufen. Bei Besitzerwechseln steht Klaus Gregg von dem Abziehenden eine Weglöse in Höhe von 0,5 Gulden zu und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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