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Engelhard von Weinsberg d.Ä. übergibt Kunrad Degenhart von Weiler zu einem rechten Leibgeding was zu Dahenfeld der Burg gehört, das zuvor Konrad von Beckingen hatte, ausgenommen den Graben, die Fischweide und das Holz; weiterhin übergibt er ihm Rappach und was dazu gehört, ebenso Windischenbach-Pfedelbach, das Fritz von Neuenstein, genannt von Ohrn, innehatte, ausgenommen das Burgstadel und den Vorhof zu Rappach; Pgt. Siegel: Engelhard von Weinsberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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