König Karl IV. tut allen jenen Bürgern von Nu{e}remberch, die um seinetwillen aus der Stadt gefahren und großen Schaden erduldet haben, die Gnade, dass sie in einer Verbindung sich vereinigen und fünf aus ihrer Mitte erkiesen mögen, und dass alle in diesem Bunde aufgenommenen seine Huld haben; jene aber, die an dem Auflauf und der Zweiung zu Nürnberg schuldig sind und nicht Zutritt zu der Verbindung erlangen, in seinen Ungnaden verbleiben sollen. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg