Bischof Georg von Speyer, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, bewilligt dem Kloster Herrenalb, erledigte Pfarrkirchen und Pfründen bis auf Widerufen des Bischofs mit seinen Konventualen zu besetzen und die jährlichen Nutzungen von Gefälle für das Kloster einzuziehen, mit der Bedingung, dass die betreffenden Konventualen dem bischöflichen Stuhl präsentiert werden und demselben ohne Mittel unterworfen sein sollen.