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Der Knappe Claus von Langen (Langhen) bekundet, daß sein Herr, Bischof Potho von Münster, ihm mit Zustimmung des Domdekans und -kapitels Reyners Haus von Emmeln (Emmene) im Kirchspiel Haren sowie Toleken und Belemans Haus zu Lehrte (Lerthe) im Kirchspiel Bokeloh (Bokelo) samt Zubehör und Leuten für 100 Mark münsterischer Währung als Burglehen in Vredevort versetzt hat. Sollte diese Burg ihm oder seinen Erben verlorengehen, sollen sie das Burglehen an anderer, ihnen passender Stelle im Emsland besitzen. Leute und Holz der genannten Güter dürfen sie nicht beschweren bzw. verkaufen, es sei denn mit Zustimmung des Domkapitels. Der Bischof kann die Güter zu beliebiger Zeit mit 100 Mark wieder einlösen, für die Claus dann innerhalb eines Jahres Erbgut im Stift erwerben wird, das er als Burglehen nehmen wird. Siegelankündigung des Ausstellers. die beati Valentini martiris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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