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A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Bestand)
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 1 Stadtverordnetenversammlung
(18. Jhr.) 1809 - 1932 (- 1943)
Vorwort: A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
1. Bestandsgeschichte
Die Stadtverordnetenversammlung von Berlin entstand auf der Grundlage der "Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie" vom 19. November 1808 .
In Berlin sollten aus 102 Stimmbezirken der Stadt für die Dauer von drei Jahren je ein Verordneter und insgesamt 33 Stellvertreter gewählt werden. Wahlberechtigt waren die Bürger und Einwohner, die entweder ein Haus besaßen oder über ein Jahreseinkommen von mindestens 200 Talern verfügten. Gewählt werden konnten Repräsentanten der stimmfähigen Bürger. Die ersten 102 Stadtverordneten wurden vom 18. bis zum 22. April 1809 in 22 Kirchen Berlins gewählt.
Die Rechte und Pflichten der Stadtverordneten ergaben sich aus dem Paragraphen 110 der Städteordnung: " Das Gesetz und ihre Wahl sind ihre Vollmacht, ihre Überzeugung und ihre Ansicht vom gemeinen Bestehen der Stadt ihre Instruktion, ihr Gewissen aber die Behörde, der sie deshalb Rechenschaft zu geben haben." Die Stadtverordneten sollten ehrenamtlich tätig sein, eine Entschädigung war ausdrücklich untersagt, da deren Annahme "schon Mangel an Gemeinsinn verraten würde". Sie wählten und kontrollierten auch das ausführende Organ, den Magistrat, der aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Stadträten bestand. Den Oberbürgermeister bestimmte letztendlich der König aus drei gewählten und ihm dann vorgeschlagenen Kandidaten.
Die Amtszeit der Stadtverordneten war zunächst auf drei Jahre begrenzt, wurde Mitte des 19. Jahrhunderts aber auf sechs Jahre festgelegt. Die Wahl erfolgte aufgrund eines Zensuswahlrechts. Die Rechte der Versammlung gegenüber dem Magistrat und den Behörden der Staatsaufsicht waren beschränkt. Die Stadtverordnetenversammlung konnte durch königliche Verordnung suspendiert, aufgelöst und die Neuwahl derselben anberaumt werden.
Am 25. April 1809 wurde das Wahlergebnis in den zwei meistgelesenen Zeitungen - der Königlich Privilegierten Berlinischen Zeitung (auch genannt Vossische Zeitung ) und der Spenerschen Zeitung - bekanntgegeben.
Die öffentliche Einsetzung der ersten städtischen Selbstverwaltung fand noch am gleichen Tag im Palais des Prinzen Heinrich Unter den Linden 6 (heute Humboldt-Universität zu Berlin) statt, wo die neuen Stadtverordneten zehn besoldete und 15 unbesoldete Mitglieder des Magistrats bestimmten, welche dann 12 Jahre im Amt bleiben sollten. Von den drei vorgeschlagenen Kandidaten für den Posten des Oberbürgermeisters bestätigte der König am 8. Mai 1809 den an erster Stelle von den Stadtverordneten benannten Leopold von Gerlach .
In der Nikolaikirche fand dann am 6. Juli 1809 die feierliche Amtseinführung der neuen Behörde statt. Nach der Verabschiedung des alten Magistrats und der Auflösung des noch formell bestehenden Comité administratif im Rathaus begaben sich die Stadtverordneten und der Magistrat mit dem Oberbürgermeister Leopold von Gerlach und dem Bürgermeister Johann Büsching an der Spitze zur Kirche. Anschließend an die Predigt des Probstes Conrad Gottlieb Ribbeck erfolgte die Vereidigung.
Von den 102 Abgeordneten waren 89 Gewerbetreibende, davon 31 Kaufleute, 28 Handwerksmeister, neun Fabrikanten, einige Ackerbürger und Gärtner, außerdem fünf Rentiers, ein Arzt aus dem Beamtenstand, drei Polizeibeamte, zwei Bauinspektoren.
Von den 145.000 Einwohnern Berlins im Jahr 1809 hatten sich etwa 6,9 % an den Wahlen beteiligen dürfen.
Ihre ersten Sitzungen durften die Stadtverordneten noch kostenfrei im Prinz-Heinrich-Palais Unter den Linden 6 abhalten. Dann mietete das Stadtparlament eine Wohnung in der Kurstraße 50 Ecke Holzgartenstraße, um 1810 in eine andere Wohnung in der Niederschlagstraße 7 umzuziehen. 1814 tagte es in der Alten Börse am Lustgarten. Mit dem Cöllnischen Rathaus an der Ecke Breite Straße / Gertraudenstraße fanden die 102 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung seit dem 1. Oktober 1822 endlich einen dauerhaften Versammlungsort.
Nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Stadtverordnetenversammlung, Magistrat, Staatsregierung und König gelang es durch die Vermittlung des seit dem 11. April 1847 in Berlin tagenden Vereinigten Landtages, die Forderung des liberalen Bürgertums nach Öffentlichkeit der Sitzungen des Stadtparlaments durchzusetzen. Seit 1822 waren immer wieder Stimmen der wahlberechtigten Bürgerschaft laut geworden, die einen öffentlichen Zugang zu den hinter verschlossenen Türen tagenden Stadtverordnetenversammlungen verlangten. Diese wiederholte Forderung scheiterte jeweils am Einspruch der Stadtverordneten. Die Mitglieder der Stadtverordneten fürchteten wohl, die Mitglieder des Magistrats würden durch ihre größere Sachkenntnis einen übermäßigen Einfluss ausüben und das Vertrauen der Bürger könne sich mehr dem Magistrat zuwenden.
Im Februar 1847 setzten sich die progressiven Kräfte innerhalb der Stadtverordnetenversammlung durch und ersuchten den Magistrat, die Genehmigung für eine Öffentlichkeit der Sitzungen bei der Regierung zu erwirken, was jedoch von Oberbürgermeister Heinrich Wilhelm Krausnick und den Stadträten vorerst verweigert wurde.
Erst durch die erbetene Intervention des Vereinigten Landtages erließ König Friedrich Wilhelm IV. mittels Kabinettsorder vom 23. Juli 1847 die Änderung der alten Städteordnung. Um dieser liberalen Errungenschaft den gebührenden Rahmen zu geben, wählte man als Termin für die erste öffentliche Sitzung den 19. November, den Jahrestag der Verkündung der Stein'schen Städteordnung.
Die Neuwahlen zur Berliner Stadtverordnetenversammlung begannen am 15. Mai 1848. Entgegen der vorangegangenen Wahl zur Preußischen Nationalversammlung am 1. Mai 1848, an der 60.000 Urwähler teilnahmen, waren aufgrund der seit 1808 geltenden Städteordnung nur 25.000 Bürger Berlins wahlberechtigt (etwa 5% der Bevölkerung).
Aufgrund unvollständiger Bürgerrollen kam es in mehreren Bezirken zu Protesten. Die Wahlen fanden am 20. Mai 1848 ihren Abschluss mit der Bestätigung von 25 Mitgliedern in ihrem Amt neben 54 neu gewählten Stadtverordneten.
1850 wurde das Dreiklassenwahlrecht eingeführt, hier wurden die Wähler - ausschließlich Männer - entsprechend der Höhe der zu zahlenden Steuern eingeteilt. Es galt bis zur Novemberrevolution 1918 für die Wahlen zum Preußischen Landtag und die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Berlin.
Während noch die Städteordnung 1808 die Beschlussgegenstände nicht genauer bestimmte,
legte die Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. März 1850 diese ausdrücklich auf Gemeindeangelegenheiten fest. Die revidierte Städteordnung von 1853 untersagte nach den Erfahrungen von 1848/49 sogar die Beratung anderer Themen, soweit nicht ausdrücklich ein gesetzlicher Auftrag vorlag. Die letztendliche Genehmigung des Etats oblag der Provinzialregierung in Potsdam.
Im April 1856 gab sich die Stadtverordnetenversammlung eine neue Geschäftsordnung . So konnten beispielsweise für die Vorberatung einzelner Themen im Plenum besondere Deputationen bestellt werden. Ständige Deputationen waren die Rechnungsdeputation, die Geldbewilligungsdeputation und die Deputation für Niederlassungssachen. Jede dieser Deputation musste mindestens 15 Mitglieder zählen. Ausschüsse konnten auf Grund des § 37 der Städteordnung von 1853 nach besonderer Instruktion gebildet werden.
Die Stadtverordneten konnten ebenso über gemischte Deputationen und Kommissionen direkt an den Exekutivaufgaben teilnehmen. Diese blieben aber dem Magistrat, insbesondere dem Oberbürgermeister, unterstellt. Dabei war es der Stadtverwaltung überlassen, für welche Verwaltungsangelegenheiten die Deputationen gebildet wurden.
Am 6. Januar 1870 tagte die Berliner Stadtverordnetenversammlung erstmals im neuen Roten Rathaus .
Im Februar 1875 bildete die Stadtverordnetenversammlung, gemäß dem § 18 ihrer neuen Geschäftsordnung , fünf Abteilungen, welche bis 1913 wirkten. Die Abteilungen I bis III bestanden aus 29 Stadtverordneten, die Abteilung IV aus 28 Stadtverordneten und die V. Abteilung aus 26 Stadtverordneten. Aus diesen Abteilungen konstituierten sich bis zu sechs Ausschüsse. So gab es den Ausschuss für die Wahlen von unbesoldeten Gemeindebeamten, den Ausschuss zur Begutachtung der Vorlagen wegen der Anstellung bzw. Pensionierung von besoldeten Gemeindebeamten und von Lehrern, den Ausschuss für Petitionen, den Ausschuss für Rechnungssachen, den Ausschuss für die Wahlen von Ratsmaurermeistern und Ratszimmermeistern und den Ausschuss zur Vorprüfung der Gültigkeit der Stadtverordnetenwahlen. In diesen Ausschüssen wirkten jeweils 15 Stadtverordnete mit, während es im Rechnungsausschuss 30 Stadtverordnete waren.
Am 18. Oktober 1883 gewannen die in der dritten Wahlklasse erstmals zugelassenen Sozialdemokraten unter Führung Paul Singers fünf Mandate. Alle anderen Mandate der ersten beiden Wahlklassen gingen an die Nationalliberalen .
Nach der Auflösung des Stadtparlaments durch den konservativen Innenminister Robert von Puttkamer , die er ohne gesetzliche Grundlage im April 1883 veranlasst hatte, um die fortschrittlich-liberale Koalition zu stürzen, mussten sämtliche Stadtverordneten gleichzeitig neu gewählt werden. Sonst war die Wahl von einem Drittel der Stadtverordneten in einem zwei-jährigen Turnus üblich.
Insgesamt erhielt die sozialdemokratische Partei 7875 Stimmen, während Fortschrittspartei und Nationalliberale Partei auf gemeinsam 11867 und die Bürgerpartei des Hofprediger Adolf Stoecker auf immerhin 9646 Stimmen kamen.
Von 1903 bis 1933 konnte die Stadtverordnetenversammlung im Roten Rathaus tagen.
Im Jahr 1914 wurden die fünf Abteilungen der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben und Fraktionen gebildet.
Die vier Fraktionen waren die Fraktion der Linken (L) unter der Leitung von Oskar Cassel , die Sozialdemokratische Fraktion (S) unter der Leitung von Hugo Heimann , die Freie Fraktion (F) unter der Leitung von Karl Mommsen und die Neue Fraktion (N) unter der Leitung von Leopold Rosenow . Die fünf Ausschüsse blieben dagegen weiterhin bestehen.
1919 fanden die ersten Wahlen nach der Abschaffung des seit 1849 bestehenden Dreiklassenwahlrechts statt, das am 24. Januar durch ein direktes, geheimes, nicht mehr an das Steueraufkommen gebundenes System ersetzt wurde. Zum ersten Mal wurden auch Frauen , da sie seit 1918 das aktive und passive Wahlrecht ausüben konnten, in das Stadtparlament gewählt.
Ebenso wurde am 22. Mai 1919 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das künftig Diäten zu zahlen seien. So erhielt jedes Mitglied für jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse eine Entschädigung von sechs Mark.
Am 20. Juni 1920 wurde erstmals nach bürgerlich-demokratischem Wahlrecht eine Stadtverordnetenversammlung für die neu zu bildende Gemeinde Groß-Berlin gewählt.
Im März 1930 legte das preußische Staatsministerium den Entwurf eines "Selbstverwaltungsgesetzes für die Hauptstadt Berlin" dem Staatsrat vor. Im Mai ging der Entwurf dem Preußischen Landtag zur Beratung zu. Dieser Entwurf sah die Auflösung des Magistrats und die Aufteilung der jeweiligen Befugnisse auf die Stadtverordnetenversammlung und den neu zu bildenden Stadtgemeindeausschuss vor. Auch sollte an Stelle der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes ein Bezirksrat eingerichtet werden, dessen Vorsitz der Bezirksbürgermeister übernehmen sollte. Der Preußische Landtag verlangte allerdings eine Stellungnahme des Berliner Magistrats. Im Dezember 1930 nahm eine Gemischte Deputation zur Vorberatung von Organisationsentwürfen die Beratungen über den dem Magistrat von der Staatsregierung zugegangenen Gesetzentwurf auf. Die Neuorganisierung der Bezirksebene wurde abgelehnt. Allerdings stimmte man der Bildung eines Stadtgemeindeausschusses zur Entlastung der Stadtverordnetenversammlung zu, doch sollten dessen Befugnisse nicht gesetzlich, sondern durch die Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden.
So wurde dann am 30. März 1931 vom Preußischen Landtag das "Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin" beschlossen. Hiermit verlor die Stadtverordnetenversammlung einen Teil ihrer Funktionen an den neu gebildeten Stadtgemeindeausschuss, der aus 45 Personen bestand. Während die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung öffentlich waren, tagte der Stadtgemeindeausschuss nicht öffentlich. In dieser Wahlperiode gab es in der Stadtverordnetenversammlung sieben ständige Ausschüsse.
An Stelle der in der Städteordnung von 1853 vorgesehenen zwei verfassungsmäßigen Organe gab es jetzt vier, nämlich die Stadtverordnetenversammlung, den Stadtgemeindeausschuss, den Magistrat und den Oberbürgermeister.
Durch die "Preußische Verordnung über die Auflösung der Vertretungskörperschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 4. Februar 1933 wurde die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung vom 8. Februar 1933 aufgelöst. Für die Dauer der Auflösung ging die Beschlusszuständigkeit der aufgelösten Stadtverordnetenversammlung und der aufgelösten Bezirksversammlungen nach § 43 des Landesverwaltungsgesetzes vom 1. August 1883 auf den Oberpräsidenten über. Der Stadtgemeindeausschuss war allerdings als nicht aufgelöst zu betrachten. Der Oberpräsident übertrug danach die Befugnisse und Beschlusszuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung auf den Stadtgemeindeausschuss.
Bei den Gemeindewahlen vom 12. März 1933 entfielen von den 225 Stadtverordnetensitzen auf die NSDAP 86 und die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 27, zusammen also 113 Sitze. Die verbliebenen 112 Sitze verteilten sich wie folgt: SPD 50 Sitze, KPD 44 Sitze, Zentrumspartei elf Sitze, Staatspartei vier Sitze, Deutsche Volkspartei zwei Sitze, Christlich-sozialer Volksdienst ein Sitz. Die neu gewählten Mitglieder wurden in der Sitzung vom 26. März 1933 feierlich eingeführt und verpflichtet. Allerdings wurden die Mitglieder der KPD auf Grund des Ministerialerlasses vom 20. März 1933 und später auch die Mitglieder der SPD durch die "Verordnung zur Sicherung der Staatsführung" vom 7. Juli 1933 aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschlossen. Dadurch verringerten sich die Stadtverordnetenversammlung von 225 auf 131 und der Stadtgemeindeausschuss von 45 auf 33 Mitglieder, auch stellte die die NSDAP durch das Erreichen der absoluten Mehrheit den Stadtverordnetenvorsteher, Eduard Karl Spiewok .
Dr. Julius Lippert , der Führer der nationalsozialistischen Fraktion der Stadtverordnetenversammlung, wurde durch den Preußischen Ministerpräsidenten und Innenminister Hermann Göring am 13. März 1933 zum Staatskommissar zur besonderen Verwendung neben dem Oberbürgermeister und dem Magistrat bestellt.
Eine der ersten Maßnahmen der neuen Stadtverordnetenversammlung war die Annahme einer neuen Geschäftsordnung. Nach ihr genügte zur Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von zwei Fünfteln der Stadtverordneten. Die Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung wurden erheblich verschärft und die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht unter Strafe gestellt. Die Zahl der Mitglieder der ständigen Ausschüsse wurde von 17 auf zwölf herabgesetzt.
Eine weitere Veränderung ergab sich durch das "Gesetz über eine vorläufige Vereinfachung der Verwaltung der Hauptstadt Berlin" vom 22. September 1933 . Hier wurden die Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung auf den Stadtgemeindeausschuss und die Zuständigkeiten der Bezirksversammlungen sowohl auf den Oberbürgermeister (betr. die Wahl der Bezirksamtsmitglieder) als auch die Bezirksämter übertragen. Stadtverordnetenversammlung und Bezirksversammlungen wurden jedoch formell nicht aufgehoben.
Mit dem am 15. Juli 1934 in Kraft getretenen Gesetz über die Verfassung der Hauptstadt Berlin vom 29./30. Juni 1934 wurden die Stadtverordnetenversammlung und der Stadtgemeindeausschuss aufgelöst. Die Stadtverordnetenvertreter und die Stadtgemeindeausschussmitglieder wurden durch 45 ernannte Ratsherren, welche vom Gauleiter der NSDAP in Berlin berufen wurden und nun Ehrenbeamte waren, ersetzt.
Die Stadtverordnetenvorsteher waren:
April/Juli 1809 Leopold von Gerlach, Jurist, Präsident der Kurmärkischen Kammer
1809-1817 Johann/Jean Paul Humbert, Kaufmann
1817-1820 Carl Friedrich Philipp Krutisch, Kaufmann und Zuckersiederei-Direktor
1821-1824 Christian Friedrich Behrendt, Hofrat
1824 Ludwig Ernst von Koenen, Geheimer Obermedizinalrat
1825 Friedrich Wilhelm Junge, Kaufmann
1826 Christian Friedrich Behrendt, Hofrat
1827 Johann Friedrich Ludwig Uhde, Hofrat
1828-1844 Johann Friedrich Desselmann, Rentier
1844-1848 Friedrich Philipp Fournier, Jurist
1854-1857 Wilhelm Fähndrich, Kaufmann
1858-1860 Dr. Carl Heinrich Esse, Geheimer Regierungsrat, Verwaltungsdirektor der Charité
1861-1863 E. Lüttig, Mechaniker und Optiker
1863-1874 Heinrich Eduard Kochhann, Rentier
1875-1885 Dr. Wolfgang Straßmann, Arzt
1885-1886 Paul H. Büchtemann, Eisenbahndirektor a.D.
1886-1892 Dr. Albert Stryck, Arzt
1893-1907 Dr. Paul Langerhans, Arzt
1908-1919 Paul Michelet, Pelzwarenhändler/Rentier
1919-1920 Dr. Hermann Weyl, Arzt und Hugo Heimann, Verlagsbuchhändler
1921-1924 Dr. Wilhelm Caspari, Kammergerichtsrat
1924-1933 Johannes Haß, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Lithographen
1933 Eduard Karl Spiewok, Gauobmann der NSV
2. Bestandsgeschichte
Bereits seit dem April 1925 versuchte der Stadtarchivar Ernst Kaeber die Akten der Stadtverordnetenversammlung von 1809 bis 1920 zu übernehmen.
"Im April 1929 erfolgte die Übernahme der größten geschlossenen Aktenabteilung, die dem Stadtarchiv seit seinem Bestehen zugeflossen ist, der Akten der Stadtverordnetenversammlung von 1808 bis 1920 im Umfange von rund 12000 Bänden.", so beginnt Ernst Kaeber in seinem Bericht über die Tätigkeit des Stadtarchivs im Haushaltjahr 1929, die Zugänge der neueren Aktenabteilung zu beschreiben. Im Laufe des 1. Halbjahres 1929 begannen zwei Archivmitarbeiter, Stadtoberinspektor Hellwig und Amtsobergehilfe Heise, mit der Aufstellung und ersten Ordnung der Akten, welche bisher auf dem Boden des Stadtverordnetenbüros lagerten. Es wurde ein Aktenrepertorium angelegt, welches die Akten der Sektionen I - IV erfasste. Für die Akten der Sektion V wurde bisher kein Aktenverzeichnis aufgefunden.
1944 erfolgte die Verlagerung des Bestandes nach Schlesien, in die Schlösser Petermanke und Goray, und nach Mähren, in das Schloss Jannowitz. Die Rückführungen der Akten des Stadtarchivs Berlin in den Jahren 1952 und 1962 blieben leider unvollständig und beinhaltete beispielsweise beim Aktenbestand der Stadtverordnetenversammlung nur ca. 3300 Akten.
Ab 1952 wurde begonnen, die überlieferten Unterlagen mit einer Aktentitelaufnahme zu erfassen. Diese Aktentitel wurden dann 1962 in einem Findzettelordner nach dem Registraturschema der Stadtverordnetenversammlung abgelegt.
Diese Findzettelordner wurde in den Jahren 2002/2003 mit einer an das Registraturschema angelehnten Systematik durch Frau Christina Groß in einer Augias-Datenbank und mit Indizes erfasst.
Intensivere Verzeichnungsarbeiten müssen noch geleistet werden.
Der Bestand umfasst 3.309 Akteneinheiten (132,45 lfm) mit einer Laufzeit von 1809 bis 1934.
Er beinhaltet Akten, welche die eigene Geschäftstätigkeit der Stadtverordnetenversammlung (wie z. B. Wahlen, Zusammensetzung und Organisation, Geschäftsordnungen, Vorlagen und Sitzungsberichte 1809-1933) dokumentiert. Darüber hinaus betreffen zahlreiche Akten sowohl die städtische Verwaltung (wie Statistiken und Verwaltungsberichte, Unterlagen zu Magistratsmitgliedern und städtischen Beamten, Organisation der Registratur der Stadtverwaltung, des Stadtarchivs, der Rats- und Stadtbibliothek sowie des Märkischen Provinzialmuseums) als auch die Deputationen. Zur Entwicklung des Stadtgebietes, der Denkmäler und zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Institute sind Akten vorhanden. Ebenso sind zahlreiche Akten, welche die Marktangelegenheiten und die Wasserversorgung dokumentieren, überliefert. Akten über die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung (u. a. Volkszählungen, Meldewesen, Litfaß-Säulen, Bade- und Bedürfnisanstalten, Lebensmittelaufsicht, Seuchenschutz, Prostitution) nehmen einen genauso breiten Raum ein wie die Dokumente zum Gesundheitswesen (u. a. Hebammen, Cholerabekämpfung, Krankenhäuser, Rettungswesen, Säuglingsfürsorge, Bestattungswesen, medizinische Gesellschaften). Auch geben zahlreiche Akten Auskunft über die Einrichtung der Wasserwege, die Entwicklung des Verkehrs (u. a. S- und U-Bahn), sowie die Errichtung und den Ausbau von Straßen, Plätzen und Brücken. Akten zu Kirchen- und Religionsfragen (u. a. Kirchenbau, Friedhöfe), zu Schulangelegenheiten (u. a. Spezialsachen zu Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, höheren Bürgerschulen, höheren Töchterschulen, Gemeindeschulen, Armenschulen) sowie zu Armenpflege und Fürsorge (u. a. Charité, städtische Heil- und Pflegeanstalt Buch, Erziehungsheime) sind ebenso vorhanden. Die Überlieferung zum Militärwesen (u. a. Bürgerwehr, Bürgergarde, Landwehr, Mobilmachung, Invalidenpflege, Servis und Einquartierungen) und zu Kassen-, Rechnungs- und Steuerfragen (Stadthaushalt 1809-1920 und auch Einzeletats städtischer Einrichtungen) runden den Bestand ab.
Die Sitzungsprotokolle des Jahres 1856 sind nicht vorhanden (vermutlich Kriegsverlust).
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Landesarchiv Berlin, Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin A Rep. 000-02-01 Nr. ... .
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 001-03 Magistrat der Stadt Berlin, Wahlbüro (bes. für die Wahlen 1920-1933)
LAB B Rep. 001 Abgeordnetenhaus von Berlin Nr. 2585 - 2599
(Berliner Stadtverordnete und Magistratsmitglieder der Weimarer Republik - Materialsammlung)
LAB B Rep. 001 Abgeordnetenhaus von Berlin Nr. 2581-2584
(Ermordete und verfolgte Berliner Stadtverordnete und Magistratsmit-glieder Weimarer Republik)
LAB E Rep. 200-58 Nachlass Kochhann-Fürstenau
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
Berliner Stadtverordnete von 1809-2001 - eine Dokumentation, hrgs. von Hans-Jürgen Mende und bearb. von Siegfried Lange.- Erschienen in Edition Luisenstadt.- Berlin 2001.
Beständeübersicht Stadtverordnetenversammlung (vor 1945). In: Beiträge, Dokumente, Informationen des Archivs der Hauptstadt der DDR 1 (1964), S. 61 f.
Ein Berliner Jubiläum - Wahl des ersten Sozial"demokraten"??? in der Berliner Stadtverordnetenversammlung : 18.10.1884. In: Kommunale Praxis ; 8.1908, S. 1316-1318 Signatur: Zs 486(1908).
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin vom 2. Dezember 1915, Berlin 1916.
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin vom 25. Oktober 1923 mit Änderungen von 1926, Berlin 1926
Habermacher, Gerhard: Stadtverordnete machten Geschichte(n).- Aus Protokollen der Stadtverordnetenversammlung 1903-1933. In: Berliner Forum 6/71, (Hrsg. Vom Presse- und Informationsdienst des Landes Berlin), 1971.
Hirsch, Paul: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde : die Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Berliner Stadtverordnetenversammlung.- Berlin 1908.
Jebens, A. W.: Die Stadtverordneten. Ein Führer durch das bestehende Recht, zunächst durch die Preußische Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, 2. neu-bearb. Aufl., Berlin 1905.
Kettig, Konrad: Gemeinsinn und Mitverantwortung - Beiträge zur Geschichte der Berliner Stadtverordnetenversammlung. In: Der Bär von Berlin, 12. Jahrbuch 1963 des Vereins für die Geschichte Berlins, S. 7-27, Berlin 1962.
Pahlmann, Manfred A.: Anfänge des städtischen Parlamentarismus in Deutschland : die Wahlen zur Berliner Stadtverordnetenversammlung unter der Preußischen Städteordnung von 1808.- Berlin 1997.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Mitgliederverzeichnis, gedr., für die Jahre) 1917, 1921, 1922, 1926-1932)
Verwaltungsbericht der Allgemeinen Hauptverwaltung 1. April 1932 bis 31. März 1936 mit kurzem Rückblick auf die Jahre seit 1928.- Heft 1, Berlin 1937
Berlin, November 2016 Kerstin Bötticher
Bestand
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB A Rep. 001-03 Magistrat der Stadt Berlin, Hauptwahlamt
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‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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