Erzbischof Heinrich von Mainz und Kuno von Falkenstein Dompropst und Verweser des Mainzer Stifts bekennen, daß sie für sich und alle ihre Helfer mit dem Grafen Johann von Nassau Herrn zu Hadamar einen Sicherheitsvertrag (Waffenstillstand: vurworte und ursorge) auf Gegenseitigkeit und bis auf die Aufkündigung, die 3 Monate vorher nach Hadamar bezw. Eltville erfolgen soll, geschlossen haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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