Mandatum arrestatorium; Mandatum de solvendo et Citationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden
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(1) 2917
Wismar S 46 (W S 2 n. 46)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1666) 16.08.1666-29.10.1667
Kläger: (2) Sueno Strausberg, kgl. Regierungsrat und Oberkriegskommissar in den Herzogtümern Bremen und Verden
Beklagter: Johann Christoph Gryphiander, Leutnant
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Heinrich Bartels (A), Dr. Anton Scheffel (P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. das Gut seiner Frau, Katelbogen, verpachtet, hat aber bisher die Pacht nicht von ihm erhalten können. Da er erfahren hat, daß Bekl. einige seiner Sachen beim Amtmann von Neukloster, de la Croix, untergestellt hat, bittet er um deren Beschlagnahme. Das Tribunal erläßt am 21.08. das gewünschte Mandat an de la Croix, lädt am selben Tag Bekl. vor und fordert ihn mit einem Mandatum de solvendo zur Bezahlung seiner Schulden auf. Am 08.10. weist Bekl. die Klage zurück, da Kl. ihm den Vertrag über das Gut bereits nach 21 Wochen gekündigt hatte, bevor Bekl. hatte daraus Einkünfte ziehen können, weshalb Bekl. Kl. hätte verklagen müssen. Bekl. beschwert sich darüber, daß Kl. ihn bereits vor der Justizkanzlei in Stade verklagt hatte und von dieser an die Schweriner Kanzlei verwiesen worden war und bittet das Tribunal darum, dem Urteil der Stader Justizkanzlei zu folgen und die Beschlagnahme seiner Güter aufzuheben. Das Tribunal fordert Kl. am 09.10.1666 auf, binnen 6 Wochen darauf zu antworten. Am 28.02.1667 fordert Bekl. die bisher ausgebliebene Antwort vom Kl. ein und bittet um Aufhebung der Beschlagnahme. Das Tribunal fordert Kl. am 07.03. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf, Kl. reagiert aber nicht, weshalb das Tribunal auf erneuten Antrag des Bekl. vom 30.04. am 21.10.1667 die Beschlagnahme aufhebt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1666-1667
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Bekl. an die Justizkanzlei in Stade (o.D.); Bescheinigung de la Croix über die Ausgaben und Einbußen des Bekl. auf Katelbogen (o.D.); Aufstellung über die Einnahmen vom Gut (o.D.); Urteil der Justizkanzlei in Stade vom 12.03.1666; Übergabebescheinigungen von Tribunalsmandaten von Notar H. Salmuth und Kammerbote Erich Wiese vom 15.11.1666 und 16.03.1667
Beklagter: Johann Christoph Gryphiander, Leutnant
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Heinrich Bartels (A), Dr. Anton Scheffel (P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte Bekl. das Gut seiner Frau, Katelbogen, verpachtet, hat aber bisher die Pacht nicht von ihm erhalten können. Da er erfahren hat, daß Bekl. einige seiner Sachen beim Amtmann von Neukloster, de la Croix, untergestellt hat, bittet er um deren Beschlagnahme. Das Tribunal erläßt am 21.08. das gewünschte Mandat an de la Croix, lädt am selben Tag Bekl. vor und fordert ihn mit einem Mandatum de solvendo zur Bezahlung seiner Schulden auf. Am 08.10. weist Bekl. die Klage zurück, da Kl. ihm den Vertrag über das Gut bereits nach 21 Wochen gekündigt hatte, bevor Bekl. hatte daraus Einkünfte ziehen können, weshalb Bekl. Kl. hätte verklagen müssen. Bekl. beschwert sich darüber, daß Kl. ihn bereits vor der Justizkanzlei in Stade verklagt hatte und von dieser an die Schweriner Kanzlei verwiesen worden war und bittet das Tribunal darum, dem Urteil der Stader Justizkanzlei zu folgen und die Beschlagnahme seiner Güter aufzuheben. Das Tribunal fordert Kl. am 09.10.1666 auf, binnen 6 Wochen darauf zu antworten. Am 28.02.1667 fordert Bekl. die bisher ausgebliebene Antwort vom Kl. ein und bittet um Aufhebung der Beschlagnahme. Das Tribunal fordert Kl. am 07.03. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf, Kl. reagiert aber nicht, weshalb das Tribunal auf erneuten Antrag des Bekl. vom 30.04. am 21.10.1667 die Beschlagnahme aufhebt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1666-1667
Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Bekl. an die Justizkanzlei in Stade (o.D.); Bescheinigung de la Croix über die Ausgaben und Einbußen des Bekl. auf Katelbogen (o.D.); Aufstellung über die Einnahmen vom Gut (o.D.); Urteil der Justizkanzlei in Stade vom 12.03.1666; Übergabebescheinigungen von Tribunalsmandaten von Notar H. Salmuth und Kammerbote Erich Wiese vom 15.11.1666 und 16.03.1667
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:27 AM CET