Notariatsnstrument über eine weitere Aussage wegen Jagensgerechtigkeit am Hohenberg und in den Löchern bei Jöhlingen, des Geleits von Pforzheim und Stein gegen Bruchsal und Grombach bis auf den Wechsel zwischen Grombach und Jöhlingen, dem Markgrafen Karl I. von Baden zuständig und ein weiteres Notariatsinstrument über dieselben Gerechtsame vom 23.01.1473