Der Römische König Rudolf dispensiert den neuerwählten Bischof Otto von Paderborn, wegen der weiten Entfernung, von der Verpflichtung die Belehnung mit den Regalien bei ihm persönlich nachzusuchen, und überträgt ihm dieselben unter der Bedingung, statt seiner dem Bischof Conrad von Osnabrück den Huldigungs- und Treueeid zu leisten.