Erzherzog Leopold zu Österreich belehnt Georg v. Neuhausen, zugleich als Lehensträger seines Bruders Julius Rudolf, mit je einer Hälfte der beiden Halbteile des Laienzehnten zu Grötzingen. [Unter- und auf dem Umbug]: 1. Unterschrift des A.; 2. "Ad mandatum...proprium" mit Unterschrift