Graf Eberhard von Königstein-Diez, der 105 fl. jährlicher Gült von seinen Einkünften zu Wicker an Emmerich von Reifenberg, Sohn des + Emmerich, und seine Frau Else von Cronberg um 2100 fl. verkauft hat lt. Urkunde von 1492 Juni 25 (Mo. n. Joh. Bapt.), die nunmehr auf Wolf Kämmerer von Dalberg und seine Frau Lorchen geb. von Kronberg gelangt ist, verspricht diesen, dass die Lieferung der Gült in Abänderung der ursprünglichen Verschreibung nach Mainz oder Kronberg erfolgen soll.