Abt Johannes von Bronnbach bekundet, dass er mit Zustimmung des Konvents Peter Baumann von Richelbach (? Richtelbach) zu einem Pfründner aufnimmt. Dieser überträgt dem Kloster seine jetzige und zukünftige Habe (hat sich ergeben und vereygent), die das Kloster in liegende Erbgüter anlegt, deren Erträge der Pfründner zeitlebens genießt. Als alleiniger Erbe wird das Kloster eingesetzt. Der Pfründner soll, solange er kann, seinem Schneiderhandwerk nachgehen und wie ein Junkerpfründner verpflegt werden (folgen weitere Detailregelungen).