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Gesuch des Schwäbischen Kreises beim Kaiser, den Gläubigern des Kreises die bereits verfallenen Zinse gar nicht oder für die nächsten zehn Jahre nur ein Viertel bezahlen zu dürfen
Gesuch des Schwäbischen Kreises beim Kaiser, den Gläubigern des Kreises die bereits verfallenen Zinse gar nicht oder für die nächsten zehn Jahre nur ein Viertel bezahlen zu dürfen