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Gesuch des Schwäbischen Kreises beim Kaiser, den Gläubigern des Kreises die bereits verfallenen Zinse gar nicht oder für die nächsten zehn Jahre nur ein Viertel bezahlen zu dürfen
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Gesuch des Schwäbischen Kreises beim Kaiser, den Gläubigern des Kreises die bereits verfallenen Zinse gar nicht oder für die nächsten zehn Jahre nur ein Viertel bezahlen zu dürfen