Berufungssache der Gebrüder Johan und Henrich Theissing, Beklagte ./. Johan Stoltenkamp, Kläger. Katharina Konerding, Tochter des Henrich Konerding, heiratete in 1. Ehe den Erben des Arnold Philipp Brandts, Amtmann der Antonii-Kapelle, in 2. Ehe den Johan Hampsinck, in 3. Ehe den Arnold Theissing, der sie beerbte. Erben des Arnold Theissing wurden seine Brüder, die Beklagten. Katharina Konerding erbte von ihrem Vater ein Haus, das für eine Forderung der Witwe Herman Conhorst, geb. Margarete Lückenbecke haftete. Diese Forderung soll auch Arnold Theissing noch anerkannt haben. Das Haus ist später an Henrich Stratman (= zur Straten) verkauft worden.