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Die auf den Fall der Eröffnung der Grafschaft Sayn Ansbachischen
Teils - Sayn-Altenkirchen - zur Besitzergreifung genommenen Maßregeln,
insbesondere Vollmachterteilung an die Burggrafen von
Kirchberg
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insbesondere Vollmachterteilung an die Burggrafen von
Kirchberg