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Enthält: Vor dem Richter Hinrick Kleyhorst verklagen Herman Broeckman und Herman Marienname, Verwahrer der Armen in der Wegesende, das Haus tor Mase auf dem Bült, das ihnen Dirick Staffdreger und Johannes vpten Heller, "huldede boden des gerichtes", als Pfand zugewiesen haben für 2 rheinische Gulden Rente und 24 rheinische Gulden "dar van versetenn an houetgude" und 2 rheinische Gulden "to schaden". Zeugen bei der Erstellung des Pfandbriefes waren Godeke van Halteren und Johan Stolle. Es wurde das Urteil erlassen, den Fall auf dem Rathaus "vor der tafelen" zu klären. Dort entschied Gosschalck Bleke, "huldete dorwerder van beuele des ersamen raides", die Verwahrer sollten das Haus "dre marckt dage" zum verkauf anbieten und "jnborgerhande verkopen". So ersteigerte Herman Schonynge, Bürger zu Münster, das Haus (Zeugen: Helmych van den Berge, Hermen van Zwerte, Godeke Trippeluoet). Daraufhin verkauften die Verwahrer ihre Rente ("de lose vnd reddinge") aus dem verkauften Haus der olden Masemanschen mit der Auflage, diese in Monatsfrist bei Herman Schonynge aufzulösen (Zeugen: Herman Israel, Johan Hohues). Da die Ablösung in dieser Zeit aber nicht erfolgte, übergibt Herman Schonynge das Haus nun zurück an die Verwahrer des Armenhauses. Der Richter siegelt. Zeugen: Hinrick Zudarto und Bernt Buerman. Unterschrift des Notars Johan Zoest.