Vertrag zwischen Burkhard von Bach einerseits und Simon von Leonrod, Kt zu Kapfenburg, und Konrad Frey [von Gundelfingen], Treßler zu Ulm, andererseits über den Tausch der zwei Mühlen des DO an der [Kleinen] Lauter unterhalb dem Dorf Lautern unter Lauterstein, die von Bach vogtbar sind, einer Selde zu Herrlingen und der Wiese gen. der Graben (der Grab) gegen die Schirmvogtei von Bachs über die Kirche zu Bollingen und die vogteilichen Gefälle aus dem dortigen Widemhof, zwei Gütlein zu Weidach und Sonderbuch und eine Wiese zu Ehrenstein, 1432 Apr. 4.