Rudolf von Neuenstein, Hans Heinrich Holtzapfel von Herxheim und Hans Dietrich Röder von Rodeck vergleichen sich über die Verteilung der von Hans Burkhard Stör von Störrenberg an sie überlassenen Verlassenschaft der Salome Stör geborene Röder von Rodeck, der Ehefrau des genannten Hans Burkhardt Stör, nachdem der letztere, da ihm die genannte Güter zu weit entlegen sind, gegen Zahlung eines Leibgedings auf den ihm von seiner Frau verschriebenen lebenslänglichen Genuß derselben verzichtet hatte. Die Verlassenschaft besteht in einem Rebhof zu Waldulm genannt Pfaffenbach und genannten Geld- und Fruchtzinsen.