Stephan von Neuenhof, kurfürstl. brandenburgischer Rat und Drost der Ämter Altena und Iserlohn, bevollmächtigt in seinem und der Erben zur Rauschenborg Namen bzw. als Erben des + Heidenreich von Ascheberg den Heinrich Bentinck, den 4. Teil der Buddenhove und das Gut Wörde von Abt Heinrich als Lehen zu empfangen. - Es siegelt der Aussteller.