Beauftragter des Reichskommissars für Ein- und Ausfuhrbewilligungen in Stuttgart (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, K 210
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Reichs-/Bundesbehörden und Reichs-/Bundesorganisationen >> Geschäftsbereich Reichs-/Bundeswirtschaftsministerium
1919-1924
Zur Behördengeschichte: Auf Beschluß der Reichsregierung vom Sommer 1919 wurden im Laufe des September 1919 in München, Stuttgart und Karlsruhe vom Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung besondere Beauftragte mit der regionalen Zuständigkeit für Bayern, Württemberg und Baden eingesetzt. Die Reichsregierung entsprach damit dem Wunsch der drei süddeutschen Landesregierungen und der Wirtschaft Süddeutschlands nach Reichsdienststellen für die Wahrung ihrer regionalen Außenhandelsinteressen, da die im Verlauf des Weltkrieges 1914/1918 ins Leben gerufenen und meist in Berlin ansässigen fachlichen Zentraleinrichtungen der einzelnen Wirtschaftszweige zu weit entfernt und zu zentralistisch orientiert waren. Um dem entgegenzuwirken, war vom Württembergischen Ernährungsministerium bereits im Mai 1919 die Württembergische Beratungsstelle für Aus- und Einfuhr in Stuttgart begründet worden - Staatsanzeiger Nr. 102 -; sie wurde mit Wirkung vom 1. August 1920 - Staatsanzeiger Nr. 172 - zugunsten des Beauftragten und der Außenhandelsnebenstellen in Stuttgart aufgelöst. Weitere Beauftragte des Reichskommissars wurden später in Königsberg, Düsseldorf, Köln, Bad Ems, Saarbrücken, Allenstein, Oppeln und Flensburg eingesetzt, jedoch aus Gründen der Außenhandelspolitik in exponierten Reichsteilen, nicht aus Rücksicht auf eigenstaatliche Sonderwünsche Preußens. Die Behörde des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung war aus den Erfordernissen der Kriegswirtschaft durch nichtveröffentlichten Erlaß des Reichsamts des Innern vom 11. Februar 1916 geschaffen, seit Ende 1918 aber in den Dienst der damaligen zwangswirtschaftlichen Aufgaben gestellt worden. Der Reichskommissar hatte bereits in den Jahren 1916-1919 über eine Anzahl von Außenstellen ("Delegierte") im Reichsgebiet sowie eigene Vertretungen in Österreich und der Schweiz verfügt; sie wurden sämtlich 1919 aufgelöst. An die Delegierten knüpfte die neue Einrichtung der innerdeutschen Beauftragten an, die anfangs öfter ebenfalls als Delegierte bezeichnet wurden. Grundlage der Tätigkeit des Reichskommissars und seiner Beauftragten waren die Verordnung des Reichswirtschaftsministeriums über die Außenhandelskontrolle vom 20. Dezember 1919 - RGBl. S. 2128 -, die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 8. April 1920 - RGBl. S. 500 -, die Verordnung vom 22. März 1920 zur Änderung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 - RGBl. S. 334 -, und die Bekanntmachung vom 22. März 1920 zur Ausführung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 in der Fassung der Verordnung vom 22. März 1920 - RGBl. S. 337 -. Die Dienststelle des "Beauftragten des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung in Stuttgart" (im folgenden Beauftragter oder Stuttgarter Beauftragter genannt) begann am 1. Oktober 1919 in Stuttgart, Gymnasiumstr. 1, ihre Tätigkeit. Aufgelöst wurde sie am 31. März 1924 infolge Wegfalls der Zwangswirtschaft. Ihr Leiter war während der ganzen Zeit ihres Bestehens Regierungsrat, seit 1923 Oberregierungsrat Dr. Julius Kümmerlen, der aus dem württembergischen inneren Verwaltungsdienst hervorgegangen und dann als Oberamtmann und Berichterstatter im Württembergischen Ernährungsministerium tätig war. In dieser Eigenschaft hatte Dr. Kümmerlen die Württembergische Beratungsstelle für Aus- und Einfuhr von deren Begründung im Mai 1919 bis zu seiner Beauftragung durch den Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung geleitet. Territorial war die Dienststelle für Württemberg zuständig. Ihre allgemeine Aufgabe war die Regulierung der gesamten Aus- und Einfuhr von und nach Württemberg in Übereinstimmung mit der deutschen Wirtschaftspolitik nach den Weisungen des Reichskommissars, aber auch mit steter Rücksicht auf die besonderen württembergischen Verhältnisse. Während die Reichswirtschaftspolitik in den ersten Jahren nach dem Weltkrieg im Zeichen der sogenannten Planwirtschaft stand, strebte die Wirtschaft selbst danach, sich diesem strengen, engmaschigen Zwangssystem zu entziehen und sich frei zu betätigen. Der Beauftragte mußte beiden Partnern gerecht werden. Ein weiteres Spannungsverhältnis ergab sich für ihn daraus, daß seine Dienststelle nicht ausschließlich für Aus- und Einfuhrfragen tätig sein konnte, sondern in Konkurrenz mit den Außenhandelsstellen der einzelnen Wirtschaftszweige und deren Nebenstellen, insbesondere mit der Zentrale der Außenhandelszweigstellen in Stuttgart, nach jeweils getroffenen, mitunter komplizierten Vereinbarungen. Nur vor diesem Hintergrund läßt sich das Material des Beauftragten als wirtschaftsgeschichtliche Quelle benützen. Das ständige, zähe Wiederspiel der Kräfte hat in den Akten manchen Niederschlag gefunden. Die Fälle mit nur kleinen Warenmengen oder geringem Handelswert lassen erkennen, welchen Verwaltungsaufwand die Zwangswirtschaft zu ihrer Aufrechterhaltung erforderte und welche Reibungen dabei mitunter entstehen konnten. Auch für die Firmengeschichte sind in dem Bestand mancherlei aufschlußreiche Beiträge enthalten. Der Wert dieses Aktenbestandes für Württemberg steht umso höher, als das Registraturgut des übergeordneten Reichskommissars wahrscheinlich 1943 in Berlin verbrannt ist.
Zur Aktenüberlieferung und Ordnung des Bestands: Die Akten des Beauftragten wurden im Februar 1939 von der Registratur des Württembergischen Wirtschaftsministeriums an das Staatsarchiv Ludwigsburg mit einem kurzen Verzeichnis abgeliefert. Sie umfaßten nahezu 4 lfd. m mit 39 Aktenordnern und einem Band. Davon sind zwei Ordner und der Band um 1945 verlorengegangen (Aktenabgabeverzeichnis Nr. 15. und 16, je ein Jahrgang mit Schriftwechsel, zu Büschel Nr. 44 und 49 des geordneten Bestandes gehörig, sowie das "Tagebuch G" der Dienststelle. Das Material betrifft nur Verwaltungsangelegenheiten oder solche Spezialvorgänge die für die Dienststelle von gewissem weiterem Interesse waren. Die Aus- und Einfuhrbewilligungen, deren Zahl in die hunderttausende gegangen sein muß, sowie der gelegentlich dazugehörige Schriftwechsel sind für die Anfangsjahre noch von der Dienststelle selbst nach den ihr erteilten Kassationsrichtlinien vernichtet worden, für die Schlußjahre vermutlich nach denselben Vorschriften und nach Ablauf der gesetzten Fristen vom Landesfinanzamt in Stuttgart, in das das gesamte Aktenmaterial bei Auflösung der Dienststelle 1924 zunächst gelangt war. Vordrucke als Beispiel für das weitaus den meisten Fällen nur mit Formularen erledigte Bewilligungsverfahren finden sich im Bestand noch in größerer Anzahl. Das Registraturschema der Dienststelle war nach groben Schlagworten und Sachbetreffen gegliedert. Viel Mühe hat man sich dort mit Aktenführung und -ablage offensichtlich zu keiner Zeit gegeben, weil die Hauptarbeit den Bewilligungen gelten mußte. Überschneidungen, Zerreissungen, Doppelablagen waren daher unvermeidlich. Irrtümer konnten aber bei der archivischen Ordnung der Akten nur in eindeutigen Fällen beseitigt werden. Bei der Ordnung wurde angestrebt, die Mängel des Registraturschemas durch eine einfache, übersichtliche Gliederung des Bestands sowie sorgfältige Verzeichnung der Akten und gelegentliche Unterteilung ihres Inhalts zu beheben. Da die knappen Aufschriften der Aktenordner unzulänglich waren, mußten die Inhaltsangaben für das Repertorium meist neu formuliert werden. Der Bestand wurde vom Dezember 1961 bis Juli 1962 vom Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Die Akten wurden dabei aus den 37 noch vorhandenen Ordnern herausgenommen und zu 94 Büscheln formiert, sodaß sich der Umfang auf 1,7 lfd. m verringert hat. Die alten Nummern der Aktenordner im Ablieferungsverzeichnis sind bei jedem Büschel unter Vorsignatur 1 (Aktenzeichen) angegeben, um die früheren Zusammenhänge festzuhalten. Kassiert wurde nichts, nur einige Mehrdrucke und Mehrfertigungen meist von Verordnungen und sonstigen Vorschriften wurden entfernt. Die Laufzeit der Akten entspricht der Lebensdauer der Dienststelle, nur in ganz wenigen Ausnahmen befinden sich Verordnungen u.ä. aus den Jahren 1918 und 1919 (vor Errichtung der Dienststelle) sowie 1924 (nach Auflösung der Dienststelle) und 1925 bei den Akten. Ludwigsburg, Juli 1962 Dr. Facius
Zur Aktenüberlieferung und Ordnung des Bestands: Die Akten des Beauftragten wurden im Februar 1939 von der Registratur des Württembergischen Wirtschaftsministeriums an das Staatsarchiv Ludwigsburg mit einem kurzen Verzeichnis abgeliefert. Sie umfaßten nahezu 4 lfd. m mit 39 Aktenordnern und einem Band. Davon sind zwei Ordner und der Band um 1945 verlorengegangen (Aktenabgabeverzeichnis Nr. 15. und 16, je ein Jahrgang mit Schriftwechsel, zu Büschel Nr. 44 und 49 des geordneten Bestandes gehörig, sowie das "Tagebuch G" der Dienststelle. Das Material betrifft nur Verwaltungsangelegenheiten oder solche Spezialvorgänge die für die Dienststelle von gewissem weiterem Interesse waren. Die Aus- und Einfuhrbewilligungen, deren Zahl in die hunderttausende gegangen sein muß, sowie der gelegentlich dazugehörige Schriftwechsel sind für die Anfangsjahre noch von der Dienststelle selbst nach den ihr erteilten Kassationsrichtlinien vernichtet worden, für die Schlußjahre vermutlich nach denselben Vorschriften und nach Ablauf der gesetzten Fristen vom Landesfinanzamt in Stuttgart, in das das gesamte Aktenmaterial bei Auflösung der Dienststelle 1924 zunächst gelangt war. Vordrucke als Beispiel für das weitaus den meisten Fällen nur mit Formularen erledigte Bewilligungsverfahren finden sich im Bestand noch in größerer Anzahl. Das Registraturschema der Dienststelle war nach groben Schlagworten und Sachbetreffen gegliedert. Viel Mühe hat man sich dort mit Aktenführung und -ablage offensichtlich zu keiner Zeit gegeben, weil die Hauptarbeit den Bewilligungen gelten mußte. Überschneidungen, Zerreissungen, Doppelablagen waren daher unvermeidlich. Irrtümer konnten aber bei der archivischen Ordnung der Akten nur in eindeutigen Fällen beseitigt werden. Bei der Ordnung wurde angestrebt, die Mängel des Registraturschemas durch eine einfache, übersichtliche Gliederung des Bestands sowie sorgfältige Verzeichnung der Akten und gelegentliche Unterteilung ihres Inhalts zu beheben. Da die knappen Aufschriften der Aktenordner unzulänglich waren, mußten die Inhaltsangaben für das Repertorium meist neu formuliert werden. Der Bestand wurde vom Dezember 1961 bis Juli 1962 vom Unterzeichneten geordnet und verzeichnet. Die Akten wurden dabei aus den 37 noch vorhandenen Ordnern herausgenommen und zu 94 Büscheln formiert, sodaß sich der Umfang auf 1,7 lfd. m verringert hat. Die alten Nummern der Aktenordner im Ablieferungsverzeichnis sind bei jedem Büschel unter Vorsignatur 1 (Aktenzeichen) angegeben, um die früheren Zusammenhänge festzuhalten. Kassiert wurde nichts, nur einige Mehrdrucke und Mehrfertigungen meist von Verordnungen und sonstigen Vorschriften wurden entfernt. Die Laufzeit der Akten entspricht der Lebensdauer der Dienststelle, nur in ganz wenigen Ausnahmen befinden sich Verordnungen u.ä. aus den Jahren 1918 und 1919 (vor Errichtung der Dienststelle) sowie 1924 (nach Auflösung der Dienststelle) und 1925 bei den Akten. Ludwigsburg, Juli 1962 Dr. Facius
94 Büschel (2,1 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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