Notiz über eine von den Hofrichter und Räten Blicker Landschad, Hofmeister, und Thomas Dornberg, Kanzler, getroffene Absprache zwischen Werner Overstolzen (Oberstolcze), Deutschordenskomtur zu Koblenz, und Graf Reinhard zu Leiningen, Herr zu Westerburg. Beide Parteien sollen auf den derzeitigen Gerichtstermin verzichten und sich am Samstag nach Invocavit [= 6.3.1479] vor dem Pfalzgrafen oder den von ihm dazu befohlenen Räten gütlich einigen. Sollte dies nicht geschehen, soll die Sache am Montag nach Reminiscere [= 8.3.1479] vor dem Hofgericht verhandelt werden, wie dies für diesen Tag geplant war. Das, was Kurfürst Philipp von der Pfalz bezüglich der Nutzung zu Monsheim geboten hat, soll bis zum Ende (ußtrag) dieser Sache so bleiben.
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Notiz über eine von den Hofrichter und Räten Blicker Landschad, Hofmeister, und Thomas Dornberg, Kanzler, getroffene Absprache zwischen Werner Overstolzen (Oberstolcze), Deutschordenskomtur zu Koblenz, und Graf Reinhard zu Leiningen, Herr zu Westerburg. Beide Parteien sollen auf den derzeitigen Gerichtstermin verzichten und sich am Samstag nach Invocavit [= 6.3.1479] vor dem Pfalzgrafen oder den von ihm dazu befohlenen Räten gütlich einigen. Sollte dies nicht geschehen, soll die Sache am Montag nach Reminiscere [= 8.3.1479] vor dem Hofgericht verhandelt werden, wie dies für diesen Tag geplant war. Das, was Kurfürst Philipp von der Pfalz bezüglich der Nutzung zu Monsheim geboten hat, soll bis zum Ende (ußtrag) dieser Sache so bleiben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 16
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1478 November 20 (uff fritag nach sant Katherinen tag)
fol. 9v
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt und von Kurfürst Philipp von der Pfalz mit seinem Sekretsiegel besiegelt. Kopfregest: "Abrede zwuschen dem von Westerberg und dem connthur zu Cobelentze".
Dornberg (Dorniberg), Thomas, von Memmingen; kurpfälzischer Kanzler und Rat, ca. 1440-1497 | 102761027
Landschad von Steinach, Blicker XIV.; kurpfälzischer Hofmeister, -1499
Overstolzen, Werner; Deutschordenskomtur zu Koblenz, erw. 1478
Monsheim AZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:12 MESZ
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