Hans Nabholz d.Ä. zu Oppeltshofen ("Oppeltzhoven") schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsams in das Gefängnis des Abts Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten gekommen war. Er hatte sich nicht an einen beurkundeten und von ihm beschworenen Vergleich ("richtung und tadinge") gehalten, obwohl ihm das bei Strafe von 10 lb d geboten worden war. Außerdem hat er wiederholt bei Bürgermeister und Rat zu Ravensburg versucht, Eigenleute des Klosters, die in der Obrigkeit des Abts angesessen sind, zu laden und in ihren Gerichtszwang zu ziehen. Er hat verlauten lassen, er wolle dafür sorgen, daß der Abt mit denen von Ravensburg "ze schaffen" habe. Er wird sich für das erlittene Gefängnis nicht rächen und die Stadt Ravensburg nur noch mit Zustimmung des Abts zu betreten. Klagen gegen Gotteshausleute wird er nur bei den ordentlichen Gerichten anbringen, alles bei Strafe von 100 fl rh. Zu Bürgen setzt er unter Versprechen der Schadloshaltung seinen Sohn Hans Nabholz, Jos Salman zu Oppelzhoven und Jakob Ortlieb von Albertshofen ("Halbrechtzhoven").

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view