Im Vertrag mit dem Konstanzer Domkapitel erklären die Söhne Heinrichs von Homburg, sie seien weder Vögte noch Meier, noch hätten sie Zwing und Bann oder irgend eine Gewaltsame über die Untertanen und Güter des Domkapitels zu Bankholzen und versprechen eine Entschädigung von 30 Pfund zu zahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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