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Die Gemeinden Gögglingen [Stadt Ulm] und Einsingen [Stadt Ulm] schließen mit Einverständnis ihrer Dorfherrschaften einen Vergleich zur Beilegung ihrer Trieb- und Weidestreitigkeiten.
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Die Gemeinden Gögglingen [Stadt Ulm] und Einsingen [Stadt Ulm] schließen mit Einverständnis ihrer Dorfherrschaften einen Vergleich zur Beilegung ihrer Trieb- und Weidestreitigkeiten.
Aussteller: Die Gemeinden Gögglingen und Einsingen
Siegler: Für die Gemeinde Einsingen Äbtissin und Konvent des Klosters Urspring [Stadt Schelklingen/Alb-Donau-Kreis] (1), Jakob von Wernau [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] (2) und die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm (3) sowie für die Gemeinde Gögglingen der Rat der Stadt Ulm als Vertreter des Heiliggeistspitals [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] mit dem Amtssiegel der Stadt (4)
Kanzleivermerke: No. 48 Lad L 1 (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7131], fol. 473rv)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Vier an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1, 2 + 4 verloren, 3 rotes Wachs, gebrochen und leicht beschädigt
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: So geschehen den dritten monatstag novembris, 1614.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.