Kaiser Friedrich gebietet auf Grund der mit den Reichsständen und der Botschaft des Papstes im verflossenen November zu Nürnberg gepflogenen Beratungen, um die Kräfte des Reichs gegen die drohende Türkengefahr zusammenzuhalten, einen fünfjährigen Landfrieden unter Außerkrafterklärung des Artikels 'vom widdersagen' der Goldenen Bulle und des Artikels 1 (von angriffen und beschedigen) der von ihm selbst erlassenen sogenannten Reformation.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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