Kurfürst Christian II. bekennt, dass sein Großvater, Kurfürst August, den Hofrat Christof von Ragewitz und dessen rechtmäßige Erben mit Zinsen und Gerichtsbarkeit einer näher bestimmten Anzahl an Personen in mehreren einzeln genannten Dörfern belehnt hatte, die vorher dem Amt Oschatz gehörten. Damit belehnt er Dittrich von Starschedel und dessen rechtmäßige Erben als Mannlehen. Landesherrliche Regale und Rechte bleiben davon unberührt. Ausnahmen bezüglich des Jagdrechts werden näher bestimmt, namentlich für den Wald "Lindholz", wo die Besitzer des Gutes Borna althergebrachte Jagdrechte haben. - Siegel und Unterschrift angekündigt.
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Kurfürst Christian II. bekennt, dass sein Großvater, Kurfürst August, den Hofrat Christof von Ragewitz und dessen rechtmäßige Erben mit Zinsen und Gerichtsbarkeit einer näher bestimmten Anzahl an Personen in mehreren einzeln genannten Dörfern belehnt hatte, die vorher dem Amt Oschatz gehörten. Damit belehnt er Dittrich von Starschedel und dessen rechtmäßige Erben als Mannlehen. Landesherrliche Regale und Rechte bleiben davon unberührt. Ausnahmen bezüglich des Jagdrechts werden näher bestimmt, namentlich für den Wald "Lindholz", wo die Besitzer des Gutes Borna althergebrachte Jagdrechte haben. - Siegel und Unterschrift angekündigt.
10080 Lehnhof Dresden, Nr. U 49 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10080 Lehnhof Dresden
10080 Lehnhof Dresden >> 1. Urkunden
1606 Mai 9
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:43 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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