Kurfürst Christian II. bekennt, dass sein Großvater, Kurfürst August, den Hofrat Christof von Ragewitz und dessen rechtmäßige Erben mit Zinsen und Gerichtsbarkeit einer näher bestimmten Anzahl an Personen in mehreren einzeln genannten Dörfern belehnt hatte, die vorher dem Amt Oschatz gehörten. Damit belehnt er Dittrich von Starschedel und dessen rechtmäßige Erben als Mannlehen. Landesherrliche Regale und Rechte bleiben davon unberührt. Ausnahmen bezüglich des Jagdrechts werden näher bestimmt, namentlich für den Wald "Lindholz", wo die Besitzer des Gutes Borna althergebrachte Jagdrechte haben. - Siegel und Unterschrift angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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