Vidimus über Kaiser Leopolds I. Bestätigung des Testaments Herzog Eberhards III. vom 29. April 1664 Anfang: "Wir Leopold von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser ( :tot:tit: biß zu Salins:) bekennen offentlich mit diesem Brief und thun kund Allermänniglich, daß Uns der Durchleuchtig, Hochgebohrne Eberhard, Herzog zu Württemberg und Töck, Graf zu Mömppelgardt, Unser lieber Vetter und Fürst, in glaubwürdiger Form eine testamentliche letzte Willens-Disposition..." Schluss: "Der geben ist in Unserer und des Heiligen Reichs Stadt Regensburg den neun und zwanzigsten Monatstag Aprilis, nach Christi Unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen Geburt im sechzehenhundert, vier und sechzigsten, Unserer Reiche, des Römischen im sechsten, des Hungarischen im neunten und des Böheimischen im achten Jahr." Das Vidimus ist: Von Georg Ludwig à Klein, Kayserlichen immatriculirten Notario dd Stuttgardt den 28t. Octbr. 1674 mit dessen beygedruckten Sigill deme eine weiters vidimirte Copia erstbemelten Vidimus, über Kaysers Leopoldi Confirmation des Eberhardinischen Testaments beylieget, von dem Notario Johann Cornelius Pommer dd. Stuttgt. den 17. Aug. 1678 vidimirt und besiegelt
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Vidimus über Kaiser Leopolds I. Bestätigung des Testaments Herzog Eberhards III. vom 29. April 1664 Anfang: "Wir Leopold von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser ( :tot:tit: biß zu Salins:) bekennen offentlich mit diesem Brief und thun kund Allermänniglich, daß Uns der Durchleuchtig, Hochgebohrne Eberhard, Herzog zu Württemberg und Töck, Graf zu Mömppelgardt, Unser lieber Vetter und Fürst, in glaubwürdiger Form eine testamentliche letzte Willens-Disposition..." Schluss: "Der geben ist in Unserer und des Heiligen Reichs Stadt Regensburg den neun und zwanzigsten Monatstag Aprilis, nach Christi Unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen Geburt im sechzehenhundert, vier und sechzigsten, Unserer Reiche, des Römischen im sechsten, des Hungarischen im neunten und des Böheimischen im achten Jahr." Das Vidimus ist: Von Georg Ludwig à Klein, Kayserlichen immatriculirten Notario dd Stuttgardt den 28t. Octbr. 1674 mit dessen beygedruckten Sigill deme eine weiters vidimirte Copia erstbemelten Vidimus, über Kaysers Leopoldi Confirmation des Eberhardinischen Testaments beylieget, von dem Notario Johann Cornelius Pommer dd. Stuttgt. den 17. Aug. 1678 vidimirt und besiegelt
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {L 1 U 153-151}
Grundverf. p. 821
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, L 1 Hauptdokumente
Hauptdokumente >> Urkunden
1674 Oktober 28 (1664 April 29)
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Überlieferungsart: Vidimus
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrifft: Leopoldt Wilderich F. H. von Walderndorff ad Mandatum sacr.ä Caes.ä Maj:tis proprium Wilhelm Schröder
Überlieferungsart: Vidimus
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrifft: Leopoldt Wilderich F. H. von Walderndorff ad Mandatum sacr.ä Caes.ä Maj:tis proprium Wilhelm Schröder
Klein, Georg Ludwig von; Oberrat, Notar, um 1664-1678
Pommer, Johann Cornelius; Landschreibereiverwalter, 1643-1703
Stuttgart S
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ