Godert v. Limburg, Kanonikus an St. Gereon in Köln, bekundet, von seiner Schwägerin Bonzyt v. Saffenberg und Limburg, Witwe, 20 schwere Rhein. Goldgulden erhalten zu haben unter der Bedingung, daß er binnen 14 Tagen nach Köln ziehen, in St. Gereon residieren und jährlich nur zweimal, und zwar nicht länger als acht Tage nach Mülheim kommen soll. Auch solle er Heinrich Bungener nicht wieder als Diener annehmen. Käme er öfter nach Mülheim oder bliebe er länger als 8 Tage, so sollen ihn sein Neffe Graf Wilhelm v. Limburg, Herr zu Broich und Bedburg, sowie Johann v. Limburg, genannt Oesterreich, fangen und gefangen setzen. Auch verzichtet er auf alle Rechte, Freiheiten und Privilegien. Wilhelm und Johann v. Limburg verpflichten sich ihrerseits zur Zahlung von 20 Goldgulden, falls Godert sein Versprechen nicht hält.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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