Godert v. Limburg, Kanonikus an St. Gereon in Köln, bekundet, von seiner Schwägerin Bonzyt v. Saffenberg und Limburg, Witwe, 20 schwere Rhein. Goldgulden erhalten zu haben unter der Bedingung, daß er binnen 14 Tagen nach Köln ziehen, in St. Gereon residieren und jährlich nur zweimal, und zwar nicht länger als acht Tage nach Mülheim kommen soll. Auch solle er Heinrich Bungener nicht wieder als Diener annehmen. Käme er öfter nach Mülheim oder bliebe er länger als 8 Tage, so sollen ihn sein Neffe Graf Wilhelm v. Limburg, Herr zu Broich und Bedburg, sowie Johann v. Limburg, genannt Oesterreich, fangen und gefangen setzen. Auch verzichtet er auf alle Rechte, Freiheiten und Privilegien. Wilhelm und Johann v. Limburg verpflichten sich ihrerseits zur Zahlung von 20 Goldgulden, falls Godert sein Versprechen nicht hält.
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Godert v. Limburg, Kanonikus an St. Gereon in Köln, bekundet, von seiner Schwägerin Bonzyt v. Saffenberg und Limburg, Witwe, 20 schwere Rhein. Goldgulden erhalten zu haben unter der Bedingung, daß er binnen 14 Tagen nach Köln ziehen, in St. Gereon residieren und jährlich nur zweimal, und zwar nicht länger als acht Tage nach Mülheim kommen soll. Auch solle er Heinrich Bungener nicht wieder als Diener annehmen. Käme er öfter nach Mülheim oder bliebe er länger als 8 Tage, so sollen ihn sein Neffe Graf Wilhelm v. Limburg, Herr zu Broich und Bedburg, sowie Johann v. Limburg, genannt Oesterreich, fangen und gefangen setzen. Auch verzichtet er auf alle Rechte, Freiheiten und Privilegien. Wilhelm und Johann v. Limburg verpflichten sich ihrerseits zur Zahlung von 20 Goldgulden, falls Godert sein Versprechen nicht hält.
1020 / 46 A, B, C
1020 Urkunden der Reichsherrschaft Styrum
Urkunden der Reichsherrschaft Styrum
1428 Dezember 7
Archivale
Regest / Veröffentlichung: Regest: Hulshoff/Aders II, 2 Nr. 1030
Historische Datumsangabe: Datum: ... 1428 up unsser liever vrouwen avend genant so latine conceptionis beate Marie virginis
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:57 MEZ