Elisabeth de Rham, Witwe Bernhards von Wiedenbrück, Geheimen Rates und Hofrichters, überträgt eine Obligation auf die bischöflichen Tafelgüter in Höhe von 5000 Reichstalern vom 13. November 1659 an Bischof Ferdinand und quittiert ihm die Rückzahlung zuzüglich 300 Reichstaler Zinsen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...