Martin Luggberger bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seinen Kindern Gretlin und Peter, die er von seiner früheren Ehefrau ¿Jenefe Kesenheimer hat, auf Lebenszeit das Gut in Esenhausen ("Äsenhusen") genannt des Sacks ("Sagks") Hof verliehen hat. Diesen besaß vorher Ulrich Kesenheimer, der ihn dem Abt mit einer Urkunde aufgab. Die Beliehenen werden das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten geben sie an Zins und Hubgeld je 10 Scheffel Vesen und Hafer, 1 lb d, 6 Herbsthühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne, ferner 6 Viertel Kern vom Stockacker ("stogk agker"), 2 ß d von der Hofstatt, auf der der Stadel steht, und 10 ß d Zins von der Wiese, die dem Aussteller zusammen mit dem Gut verliehen ist. Werden die Leihebedingungen nicht eingehalten, wird eine Ungenossamenehe geschlossen oder sind die Beliehenen dem Kloster ungehorsam und flüchtig, verlieren sie das Gut. Beim Abzug müssen sie Dritteil und Heurichte zurücklassen. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.