Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und dem Ritter Konrad Schott andererseits Folgendes veranlasst wurde: König Maximilian I. soll eine Person und Philipp und Konrad sollen je zwei Personen abordnen, die am Donnerstag nach Exaudi [= 8.5.1505] in Heilbronn die Hauptstreitsache gütlich klären sollen. Andere Streitpunkte wie die Acht und das, was sich im Lauf von Fehde und Feindschaft begeben hat, sind ausgenommen. Sollte keine gütliche Einigung erreicht werden, sollen sie die Streitpunkte und ihre Lösungsvorschläge an den König schicken, der dann persönlich zwischen den Parteien eine endgültige und bindende Entscheidung herbeiführen soll. Beide Seiten wollen diesem Verfahren nachkommen und zwischenzeitlich nichts gegeneinander unternehmen. Die gütliche Einigung soll binnen sechs Wochen zustande kommen, ansonsten soll es so gehalten werden, wie es derzeit ist.
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Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und dem Ritter Konrad Schott andererseits Folgendes veranlasst wurde: König Maximilian I. soll eine Person und Philipp und Konrad sollen je zwei Personen abordnen, die am Donnerstag nach Exaudi [= 8.5.1505] in Heilbronn die Hauptstreitsache gütlich klären sollen. Andere Streitpunkte wie die Acht und das, was sich im Lauf von Fehde und Feindschaft begeben hat, sind ausgenommen. Sollte keine gütliche Einigung erreicht werden, sollen sie die Streitpunkte und ihre Lösungsvorschläge an den König schicken, der dann persönlich zwischen den Parteien eine endgültige und bindende Entscheidung herbeiführen soll. Beide Seiten wollen diesem Verfahren nachkommen und zwischenzeitlich nichts gegeneinander unternehmen. Die gütliche Einigung soll binnen sechs Wochen zustande kommen, ansonsten soll es so gehalten werden, wie es derzeit ist.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 64
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 April 17 (am donrstag nach dem sontag jubilate nach cristi geburt)
fol. 116v-117r
Urkunden
Ausstellungsort: Hagenau
Weitere Abschrift: GLAK 67 Nr. 821, fol. 169r-170r (Nr. 79 Verweisung 1) Von der Abmachung wurden zwei Exemplare als Kerbzettel ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Mit dem Vermerk, dass die Zettel von den Rittern Hans Landschad und Konrad Schott (Kuntz Schot) sowie von Johann von Morschheim jeweils mit eigener Handschrift unterschreiben wurden. Kopfregest: "Anlaß der koniglichen majestet zuschen unserm gnedigsten hern pfalczgraven Philippsen und Contzen Schotten ritter".
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]
Heilbronn HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:12 MESZ
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