1529 Feb. 23 (Do nach Reminiscere) Hieronymus [I.] Adelmann von Adelmannsfelden zu Neubronn (#66) und Georg von Woellwarth zu Heubach schlichten als bestellte Unterhändler, Tädingsleute und Spruchmänner gütlich den Streit zwischen den vor ihnen erschienenen Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen (#53) und Jakob Vehing zu Schechingen, der in der Haft des Balthasar Adelmann war, wie folgt: 1) Vehing gelobt unter Stellung der 4 unten gen. Bürgen, sich weder an Balthasar Adelmann noch an anderen für seine Gefangenschaft Mitverantwortlichen zu rächen. Als Buße zahlt er Balthasar Adelmann innerhalb der nächsten 14 Tage 10 fl. 2) Vom 19. Feb. (Fr nach Invocavit) an gerechnet hat Vehing 6 Wochen und 3 Tage Nachrecht zu geben und zu nehmen. 3) Falls an die Hintersassen seines Junkers wegen des Bauernkriegs (von wegen der beurischen Emberung und Beschedigung halber) Forderungen gestellt werden, hat Vehing sich an der Umlage zu beteiligen (mit inen in allweg helfen heben und legen). Er stellt die unten gen. Bürgen. Bricht Vehing sein Versprechen, so haben ihn die Bürgen innerhalb eines Montas in die Haft Balthasar Adelmanns oder seiner Erben zu überstellen oder 100 fl zu zahlen. Die Parteien sind damit gerichtet und geschlichtet. - Balthasar Adelmann gibt sein Wort, Jakob Vehing gelobt an Eidesstatt, die Bürgen sind verpflichtet, diesem Spruch zu folgen. - Beide Parteien erhalten eine besiegelte Ausf. des Spruchbriefes. Zeugen: 1) Simeon Stegmaier zu Iggingen (Yckingen), 2) Hans Stefan (Steffa Hannsen) zu Seifertshofen, 3) Martin und 4) Endris Vehing, Brüder des Jakob Vehing Siegler: die A. Ausf. Perg. - 2 Sg. abg. - Rv. Altsignatur(en): 206 etc.; - Nro. 11; - 3; - 90; - 11; - V A 11