Hanns Stydlin von Dürnau ("Dirnnen") bei Saulgau ("Sulgen"), der gefangengesetzt wurde, weil er zwei Frauen geehelicht hatte, eine zu Stafflangen ("Schafflangen") und eine zu Blaubeuren, auf Bitten des Prälaten der Todesstrafe enthoben, mit Ruten ausgeschlagen und auf Lebenszeit bis über den Lech des Landes verwiesen wude, schwört Urfehde