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Philipp [I. der Großmütige], Landgraf von Hessen, bekundet, dass
einst sein Oheim und Gevatter Erich [I. der Ältere], Herzog von
Braunschweig-Lüne...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1521-1530
1529 März 19
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben den neunzehennden tag desz monats Martii nach Christi unnsers Hern gepurt funfzehennhunndert unnd im dem neununndzwennzigsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Philipp [I. der Großmütige], Landgraf von Hessen, bekundet, dass einst sein Oheim und Gevatter Erich [I. der Ältere], Herzog von Braunschweig-Lüneburg, zwischen seinem Oheim, Johann [von Henneberg], Koadjutor von Fulda, dem Dekan und dem Konvent von Fulda einerseits, und ihm selbst andererseits, einen besiegelten Vertrag geschlossen hat, dessen Datum (Geben unnd geschehen zu Alndorff an der Wera nach Christi gepurt gezellt thausennt funnfhunndert unnd sechsunndzwennzig iare am abennd Simonis unnd Iude apostolorum) [1526 Oktober 27, vgl. Nr. 1471] zitiert wird. In diesem Vertrag wurde Koadjutor Johann mit dem Dekan und dem Konvent von Fulda zur Zahlung von 18000 Gulden in Raten verpflichtet. Der Dekan und der Konvent von Fulda haben nun Philipps Kammermeister und Rat, Rudolf (Rudollff) von Waiblingen (Weyblingen), als dritte und letzte Rate während der Frankfurter Fastenmesse des laufenden Jahres 6000 Gulden in bar gezahlt. Philipp sagt seine Schuldner von der Zahlung von 18000 Gulden los. Ankündigung des Sekretsiegels des Landgrafen Philipps. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Landgraf Philipp von Hessen
Vgl. hierzu auch Nr. 1471, 1472, 1475 und 1477.
Die Frankfurter Fastenmesse scheint mindestens zwischen dem Sonntag Letare und dem Palmsonntag stattgefunden zu haben, vgl. Fabian, Messkataloge.
Vgl. zu Rudolf von Waiblingen Demandt, Personenstaat, S. 906 ff., Nr. 3189.