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Betr. Vergleich zwischen Dam von Harff, Herrn zu Dreiborn, Hüls usw., und seinen Gebrüdern Harff zu Geilenkirchen und Nörvenich wegen des 1587 im Dezember getätigten Harff'schen Erbvertrages. Vernehmung der alten "Diener" des Hauses, Joh's Courtenbach, Schultheiss des Amtes Portz, des Peter von Bloten gen. Hastgen u.a. Notariatsinstrument des Tilmann Gymnich gen. Maubach, Pergament.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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