Michel Wiesenhofer ("Wissenhoffer") von Baienfurt ("Payerfurt") gibt Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, das Gut in Baienfurt auf, das ihm und seiner Ehefrau Ursel Sennerin verliehen war. Dafür erhalten er, die Frau und ihr jüngstes Kind, das sie hinterlassen werden, auf ihre drei Leben den Hof zu Binningen ("zum Bininger"). Die Beliehenen müssen ihn persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen auch nichts schlaizen, verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld, was Urbarbuch und Rodel des Klosters ausweisen. Bei Tod der Beliehenen, Nichteinhaltung der Leihebedingungen, Eingehen einer Ungenossamenehe oder Ungehorsam fällt das Gütlein dem Kloster heim. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.