Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit seinem Oheim Graf Eberhard zu Württemberg dem Älteren, seinen Amtleuten und auch der Gemeinde zu Löchgau einen Vertrag, um Streitigkeiten beizulegen, die über Schatzung und Bede von Gütern, die Pfalzgräfliche von Besigheim in der Löchgauer Mark haben, entstanden sind. Die Besigheimer haben den nachstehenden Vertrag mit pfalzgräflicher Einwilligung angenommen: [1.] Bei Gütern der Besigheimer in der Löchgauer Mark, von denen zuvor keine Bede an die Herrschaft Württemberg entrichtet wurde, bleibt dies so und sie sollen auch nicht weiter beschwert werden. [2.] Güter, von denen zuvor der Herrschaft Württemberg Bede entrichtet war, geben nun jährlich zu St. Georg [= 23.4] und zu St. Michael [= 29.9.] jeweils 3 Heller und sollen darüber hinaus nicht beschwert werden. [3.] Wenn Besigheimer später Güter in Löchgau erlangen, sollen sie an Schatzung und Bede wie andere zu Löchgau behandelt werden und von den Gütern an Bede und Korn geben, was zuvor auch der Fall war. [4.] Sollten die von Besigheim an den Beden säumig werden und diese vom Amtmann zu Löchgau eingefordert werden, so darf derselbe Amtmann die Güter der Säumigen für eine solche Bede verkaufen; sollten die Säumigen ihre Güter nicht nach 14 Tagen auslösen, sollen sie der Herrschaft zu Löchgau verfallen sein.