Eberhard der Ältere Graf zu Württemberg und Mömpelgard etc. bekundet, daß seine Hofrichter und Räte zu Tübingen auf Appellation des Georg Krieg, Maier auf dem Lehrhof, der sich über ein gegen ihn und zugunsten von Gericht und Gemeinde zu Rielingshausen (Rielingshaußen) am Stadtgericht zu Marbach (Marppach) ergangenes Urteil über Trieb- und Zufahrtsrechte beschwert hatte, folgenden gütlichen Entscheid vereinbart haben: Der Maier auf dem Lehrhof darf künftig 80 Schafe auf dem Hof halten und dieselben dorthin auf die Gemarkung von Rielingshausen treiben, wo auch die von Rielingshausen ihre Schafe weiden lassen. Die von Rielingshausen dürfen ihreSchafe dafür auf die zum Lehrhof gehörigen Felder, die der Maier des Guts als Schafweide nutzt, treiben Abschrift, Lagerbuch von Schaubeck und Kleinbottwar, 1719, S. 38-40 (PL 17 II Bü 92)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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