Erzbischof Gerlach beauftragt den Propst von St. Viktor, auf Ersuchen der Äbtissin von Altmünster, die Kapläne dieses Klosters durch kirchliche Zensur zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen, nachdem die von der Äbtissin auf Gutheißung durch den Erzbischof verfügte Entziehung ihrer Einkünfte nichts gefruchtet hat. "Datum Moguntie Kal. Junii 1350".