Anspruch auf die von Johann von Büchel und seiner Frau Agnes von Stromberg herrührenden Allodial- , Lehen- und Kurmutsgüter. Das Ehepaar hatte vier Söhne, von denen einer kinderlos blieb. 1533 schloß der jüngste, Emundt, mit den Söhnen seiner Brüder Heinrich und Johann einen Erbteilungsvertrag. Hugo, ein Enkel Heinrichs, vereinigte den größten Teil des Erbes wieder in seiner Hand. Aus seiner Ehe mit Anna Agnes von Weiß ging eine Tochter namens Apollonia hervor, die jedoch einige Jahre nach ihrem Vater kinderlos starb. Anna Agnes behielt die Büchelschen Güter in der Hand und heiratete in zweiter Ehe den Appellaten. Diederich beanspruchte als Ururenkel Emundts die Güter für sich, da sie nach seiner Auffassung an die Familie von Büchel zurückfallen mußten. Es handelt sich um zahlreiche Güter im Erzstift und in der Stadt Köln, in Jülich, im Stift Essen und in der freien Herrlichkeit Landskron. Bereits 1649 hatte von Els sich an die kurköln. Hofkanzlei gewandt, weshalb die Appellaten fordern, die Sache zurückzuverweisen.
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Anspruch auf die von Johann von Büchel und seiner Frau Agnes von Stromberg herrührenden Allodial- , Lehen- und Kurmutsgüter. Das Ehepaar hatte vier Söhne, von denen einer kinderlos blieb. 1533 schloß der jüngste, Emundt, mit den Söhnen seiner Brüder Heinrich und Johann einen Erbteilungsvertrag. Hugo, ein Enkel Heinrichs, vereinigte den größten Teil des Erbes wieder in seiner Hand. Aus seiner Ehe mit Anna Agnes von Weiß ging eine Tochter namens Apollonia hervor, die jedoch einige Jahre nach ihrem Vater kinderlos starb. Anna Agnes behielt die Büchelschen Güter in der Hand und heiratete in zweiter Ehe den Appellaten. Diederich beanspruchte als Ururenkel Emundts die Güter für sich, da sie nach seiner Auffassung an die Familie von Büchel zurückfallen mußten. Es handelt sich um zahlreiche Güter im Erzstift und in der Stadt Köln, in Jülich, im Stift Essen und in der freien Herrlichkeit Landskron. Bereits 1649 hatte von Els sich an die kurköln. Hofkanzlei gewandt, weshalb die Appellaten fordern, die Sache zurückzuverweisen.
AA 0627, 1552 - E 351/1235
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1664 - 1684 (1533 - 1681)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich von Els (Eltz), Tiel (NL, Geldern) Beklagter: Conrad Georg von Nechtersheim gen. Crummel von Dottendorfund seine Frau Anna Agnes von Weiß, verwitwete von Büchel (Buchel) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Hansen 1664 - Subst.: Lic. Johann Rolemann - Lic. Johann Eichrodt 1667 - Subst.: Dr. Johann Nicolaus Höen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Leonhard Schommartz 1664 - Subst.: Lic. Johann Wallraff Prozeßart: Citationis ad videndum se declarari haeredem et sibi restitui Instanzen: RKG 1664 - 1684 (1533 - 1681) Beweismittel: Stammtafeln der Familie von Büchel, z. T. beglaubigt von Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Tiel, NL, (Q 3, 31 (doppelt gezählt), 38). Erbteilungsvertrag zwischen Emundt von Büchel einerseits, seinen Neffen Conrad und Johann von Büchel als zweiter und seinen Neffen Dietrich und Henrich als dritter Partei 1533 (Q 4a, 4b, 30). 5 Verträge, das Erbe des Johann von Büchel und der Agnes von Stromberg betreffend 1536 - 1649 (Q 5a/b - 9a/b, jeweils niederländ./deutsch). Aufstellung des umstrittenen Allodialbesitzes, der Lehen- und Kurmutsgüter im Erzstift und in der Stadt Köln, in Jülich, Essen und anderen Territorien (Q 10). Auszug aus der Heiratsverschreibung des Hugo von Büchel und der Anna Agnes von Weiß (Q 24). Auszug aus den Akten der Kanzlei der Fürstäbtissin von Essen über einen Fronhof in Godesberg 1617 (Q 25, 49). Zeugenaussagen vor dem kurfürstl. köln. Hohen Gericht zu Bonn 1665 (Q 34). 6 vom klev. Justizrat beglaubigte Dokumente (wie Q 4 - 9) zur Stammtafel Q 38, 1533, 1536, 1629, 1649 (Q 39 - 44, 157 - 167). Bescheinigung des Dechants und des Kapitels der Stiftskirche St. Maria ad gradus in Köln über ein Lehen des Hugo von Büchel 1672 (Q 46). Mehrere Schriftstücke zu den umstrittenen Lehen (Q 47, 51 - 57). Beschreibung: 6 cm, 167 Bl., lose; Q 1 - 61.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.0004, 07:44 MEZ