Anspruch auf die von Johann von Büchel und seiner Frau Agnes von Stromberg herrührenden Allodial- , Lehen- und Kurmutsgüter. Das Ehepaar hatte vier Söhne, von denen einer kinderlos blieb. 1533 schloß der jüngste, Emundt, mit den Söhnen seiner Brüder Heinrich und Johann einen Erbteilungsvertrag. Hugo, ein Enkel Heinrichs, vereinigte den größten Teil des Erbes wieder in seiner Hand. Aus seiner Ehe mit Anna Agnes von Weiß ging eine Tochter namens Apollonia hervor, die jedoch einige Jahre nach ihrem Vater kinderlos starb. Anna Agnes behielt die Büchelschen Güter in der Hand und heiratete in zweiter Ehe den Appellaten. Diederich beanspruchte als Ururenkel Emundts die Güter für sich, da sie nach seiner Auffassung an die Familie von Büchel zurückfallen mußten. Es handelt sich um zahlreiche Güter im Erzstift und in der Stadt Köln, in Jülich, im Stift Essen und in der freien Herrlichkeit Landskron. Bereits 1649 hatte von Els sich an die kurköln. Hofkanzlei gewandt, weshalb die Appellaten fordern, die Sache zurückzuverweisen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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